Familiengerichtliche Dienste
VERFAHRENSBEISTANDSCHAFT NACH §§158, 158A INFORMATION FÜR KINDER
Hallo, immer dann wenn wir euch besuchen, tun wir dies, weil eine Richterin oder ein Richter uns dazu aufgefordert hat. Diese wiederum schicken uns zu euch, weil es in unserem Gesetzt steht, dass Kinder immer dann persönlich gefragt werden müssen, wenn eine wichtige Entscheidung für sie getroffen werden soll. Diese Entscheidung hat meistens etwas mit dem Streit eurer Eltern zu tun. Manchmal aber auch mit Krankheit eurer Eltern oder weil eure Eltern nicht gut für euch sorgen können. Es kann um Fragen gehen wie: Wo ihr hauptsächlich wohnen sollt? Wer hauptsächlich für euch sorgen und entscheiden soll? Dann kommen wir zu euch und fragen euch, wie es euch aktuell geht und was du ihr euch wünscht. Was ihr uns dann erzählt, kann unter uns bleiben, wenn ihr das wünscht, oder wir schreiben es in unseren Bericht an die Richterin oder den Richter, die uns geschickt haben. Wenn wir ganz gut verstanden haben, was ihr uns gesagt habt, sprechen wir noch mit euren Eltern, manchmal auch Großeltern, Lehrerinnen und Erzieherinnen. Alle die euch gut kennen haben oft gute Ideen, die zusammengenommen dann in dem Bericht erwähnt werden. Der Bericht der „Stellungnahme“ heißt, hilft den Richterinnen und Richtern zu entscheiden, was das Beste für euch ist. Manchmal reicht die Stellungnahme dem Gericht nicht aus, um gute Entscheidungen zu treffen. Dann werdet ihr eingeladen von der Richterin oder dem Richter um eure Meinung persönlich zu sagen. Selbstverständlich begleiten wir euch dann. Ist doch klar, wir kennen uns ja dann schon☺. Wenn die Entscheidungen getroffen sind, wird ein „Beschluss“ verfasst, in dem die Entscheidungen dann auch begründet werden. Diesen Beschluss besprechen wir gemeinsam, wenn ihr das möchtet. Dann verabschieden wir uns. Ihr könnt aber unsere Telefonnummern behalten und uns jederzeit anrufen, wenn es Probleme gibt, schließlich sind wir so etwas wie eure Anwältinnen.
VERFAHRENSBEISTANDSCHAFT NACH §§158, 158A INFORMATION FÜR KINDER
Die Aufgabe als Verfahrensbeiständin besteht darin, die Interessen Ihres Kindes, oder Ihrer Kinder vor Gericht zu vertreten. In der Regel besuch en wir die Kinder nach Erhalt der richterlichen Bestellung in ihrem aktuellen Zuhause. Dabei kommt es meistens auch zu einem ersten Gespräch mit dem betreuenden Elternteil. Je nach Alter des Kindes, finden mit diesem Einzelgespräche oder auch „nur“ Interaktionsbeobachtungen mit dem anwesenden Elternteil statt. Bei manchen Kindern ist es einfach einen Zugang zu finden, dann sehen wir die Kinder in der Regel ein zweites Mal, beim anderen, nicht betreuenden Elternteil, um auch dort erste Gespräche mit dem Elternteil zu führen und erneut Kontakt mit den Kindern zu haben. In manchen Fällen, bleibt es bei diesen zwei Kinder-Kontakten. Die Kinder sehen, oder hören uns dann, ein letztes Mal, nach der richterlichen Entscheidung, die wir mit ihnen, je nach Alter, bespreche. In anderen Fällen, sind mehr Kontakte erforderlich um einen Zugang zu den Kindern zu bekommen. Dies ist vor allem bei kleineren Kindern häufig der Fall. Der Natur eines Konflikts entsprechend, gibt es mindestens zwei Sichtweisen Ihres aktuellen Elternkonfliktes. Beide sind wichtig zu hören. Um das Bild vom Konfliktgeschehen zu erweitern, ist es erlaubt, Gespräche mit weiteren Bezugspersonen der Kinder zu führen. Dies geschieht jedoch nicht ohne Ihre Einwilligung als Eltern. Oft sind dies Großeltern, Erzieherinnen, Lehrerinnen oder andere Menschen, die die Kinder gut kennen. Sollte das Familiengericht eine persönliche Anhörung des Kindes anordnen, ist es unsere Aufgabe ihr Kind zu begleiten. Unser Bericht an das Familiengericht, nennt sich Stellungnahme. Diese Stellungnahme enthält unsere pädagogische Einschätzung Ihres Konflikts und die sich daraus ergebende Empfehlung zur Entscheidung für das Familiengericht. Mit dem in Kraft treten des richterlichen Beschlusses endet unsere Tätigkeit als Verfahrensbeiständin in Ihrer Familie.
Ihre Beraterinnen
Christine Straub-Pfeiffer
Sozialpädagogin (B.A.) & Krankenschwester
- QVM®-Mediatorin für Familien und Teams
- Supervisorin (Steinbeis)
- Systemische Beraterin (SG)
- Onlineberaterin
- Verfahrensbeiständin FamFG
Claudia Bernhard
- Psychologin (M.A.) Arbeits- und Organisationspsychologie
- Systemische Beraterin (SG)
- Verfahrensbeiständin FamFG
- Lehrbeauftragte IB Hochschule in Stuttgart
- Dozentin Elternstiftung Baden Württemberg
- Realschullehrerin
Christine Straub-Pfeiffer
Sprechzeiten:
Termine nach Vereinbarung
E-Mail: csp@konsensraum-sha.de
Telefon: 0791 / 954107-18
Mobil: 0176 / 52604619
Fax: 0791 / 954107-14
Claudia Bernhard
Sprechzeiten:
Termine nach Vereinbarung
E-Mail: cb@konsensraum-sha.de
Telefon: 0791 / 954107-19
Mobil: 0152 / 34068629
Fax: 0791 / 954107-14