Familiengerichtliche Dienste

Durch die umliegenden Familiengerichte werden wir als Verfahrensbeiständinnen, ‬Umgangspflegerinnen oder Vormündinnen für Kinder bestellt. ‬Unsere Bestellung beruht auf dem Gesetzt über das „Verfahren in Familiensachen ‬und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FamFG). Unsere ‬Qualifikation für diesen Bereich, leitet sich aus unserem pädagogischen ‬Grundstudium, sowie unseren diversen Weiterbildungen in Verfahrensbeistandschaft, Mediation und ‬Konfliktmanagement ab.‬

 

VERFAHRENSBEISTANDSCHAFT‬ NACH §§158, 158A‬ INFORMATION FÜR KINDER

Hallo, immer dann wenn wir euch besuchen, tun wir dies, weil eine Richterin oder ein ‬Richter uns dazu aufgefordert hat. Diese wiederum schicken uns zu euch, weil es in ‬unserem Gesetzt steht, dass Kinder immer dann persönlich gefragt werden müssen, ‬wenn eine wichtige Entscheidung für sie getroffen werden soll. Diese Entscheidung ‬hat meistens etwas mit dem Streit eurer Eltern zu tun. Manchmal aber auch mit ‬Krankheit eurer Eltern oder weil eure Eltern nicht gut für euch sorgen können. Es ‬kann um Fragen gehen wie: Wo ihr hauptsächlich wohnen sollt? Wer hauptsächlich ‬für euch sorgen und entscheiden soll? Dann kommen wir zu euch und fragen dich, ‬wie es dir aktuell geht und was du dir wünscht. Was du uns dann erzählst, kann unter‬ uns bleiben, wenn du das wünscht, oder wir schreiben es in meinem Bericht an die ‬Richterin oder den Richter, die uns geschickt haben. Wenn wir ganz gut verstanden ‬haben, was du uns gesagt hast, sprechen wir noch mit deinen Eltern, manchmal auch‬ Großeltern, Lehrerinnen und Erzieherinnen.

Alle Beteiligten haben oft gute Ideen, die ‬zusammengenommen dann in dem Bericht erwähnt werden. Der Bericht der offiziell ‬„Stellungnahme“ heißt, hilft den Richterinnen und Richtern zu entscheiden, was das ‬Beste für dich ist. Manchmal reicht die Stellungnahme dem Gericht nicht aus, um ‬gute Entscheidungen zu treffen. Dann wirst du eingeladen von der Richterin oder ‬dem Richter um deine Meinung persönlich zu sagen. Selbstverständlich begleiten wir ‬dich dann. Ist doch klar, wir kennen uns ja dann schon ☺. Wenn die Entscheidungen ‬getroffen sind, wird ein „Beschluss“ verfasst, in dem die Entscheidungen dann auch ‬begründet werden. Diesen Beschluss besprechen wir gemeinsam, wenn du das ‬möchtest. Dann verabschieden wir uns. Du kannst aber unsere Telefonnummer ‬behalten und uns jederzeit anrufen, wenn es Probleme gibt, schließlich sind wir so ‬etwas wie deine Anwältin.‬

 

VERFAHRENSBEISTANDSCHAFT‬ NACH §§158, 158A‬ INFORMATION FÜR KINDER

Die Aufgabe als Verfahrensbeiständin besteht darin, die Interessen Ihres Kindes, oder‬ Ihrer Kinder vor Gericht zu vertreten. In der Regel besuch en wir die Kinder nach ‬Erhalt der richterlichen Bestellung in ihrem aktuellen Zuhause. Dabei kommt es ‬meistens auch zu einem ersten Gespräch mit dem betreuenden Elternteil. Je nach ‬Alter des Kindes, finden mit diesem Einzelgespräche oder auch „nur“ ‬Interaktionsbeobachtungen mit dem anwesenden Elternteil statt. Bei manchen ‬Kindern ist es einfach einen Zugang zu finden, dann sehe n wir die Kinder in der ‬Regel ein zweites Mal, beim anderen, nicht betreuenden Elternteil, um auch dort ‬erste Gespräche mit dem Elternteil zu führen und erneut Kontakt mit den Kindern zu ‬haben.

In manchen Fällen, bleibt es bei diesen zwei Kinder-Kontakten. Die Kinder ‬sehen, oder hören uns dann, ein letztes Mal, nach der richterlichen Entscheidung, die‬ wir mit ihnen, je nach Alter, bespreche. In anderen Fällen, sind mehr Kontakte‬ erforderlich um einen Zugang zu den Kindern zu bekommen. Dies ist vor allem bei ‬kleineren Kindern häufig der Fall.‪

Der Natur eines Konflikts entsprechend, gibt es mindestens zwei Sichtweisen Ihres ‬aktuellen Elternkonfliktes. Beide sind wichtig zu hören. Um das Bild vom ‬Konfliktgeschehen zu erweitern, ist es erlaubt, Gespräche mit weiteren ‬Bezugspersonen der Kinder zu führen. Dies geschieht jedoch nicht ohne Ihre ‬Einwilligung als Eltern. Oft sind dies Großeltern, Erzieherinnen, Lehrerinnen oder ‬andere Menschen, die die Kinder gut kennen. ‬
‪Sollte das Familiengericht eine persönliche Anhörung des Kindes anordnen, ist ‬es unsere Aufgabe ihr Kind zu begleiten. ‬Unser Bericht an das Familiengericht, nennt sich Stellungnahme. Diese ‬Stellungnahme enthält unsere pädagogische Einschätzung Ihres Konflikts und die ‬sich daraus ergebende Empfehlung zur Entscheidung für das Familiengericht. ‬Mit dem in Kraft treten des richterlichen Beschlusses endet unsere Tätigkeit als ‬Verfahrensbeiständin in Ihrer Familie.

 

Ihre Beraterinnen

 

 

CHristine Straub-Pfeiffer

 

  • Sozialpädagogin (B.A.)
  • QVM®-Mediatorin für Familien und Teams
  • Systemische Beraterin (SG)
  • Onlineberaterin
  • Verfahrensbeiständin FamFg
  • Krankenschwester

 

Claudia Bernhard

 

  • Psychologin (M.A.) Arbeits- und Organisationspsychologie
  • Systemische Beraterin (SG)
  • Verfahrensbeiständin FamFG
  • Lehrbeauftragte IB Hochschule in Stuttgart
  • Dozentin Elternstiftung Baden Württemberg
  • Realschullehrerin